1. 365 Auctions wird organisiert von Stoeterij Zangersheide NV mit Sitz im Domaine Zangersheide, B‑3620 Lanaken.
2. Die Teilnahme an dieser Auktion impliziert die ausdrückliche und bedingungslose Kenntnisnahme und Annahme dieser Auktionsbedingungen.
3. Stoeterij Zangersheide NV verkauft über ihre Website Pferde / Fohlen / Embryonen im Namen und auf Rechnung Dritter. Stoeterij Zangersheide NV tritt als Auktionsdienstleister auf. Das Auktionskomitee fungiert als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Der Käufer muss sich über die Website www.365‑auction.com registrieren, bevor er an der Z Online Auction teilnehmen kann.
4. Der Käufer, der bieten möchte, muss sich über die Website www.365‑auction.com in der vorgeschriebenen Weise auf der Auktionswebsite registrieren, bevor er an der Auktion teilnehmen kann. Diese Registrierung gilt als unbedingte Annahme der Auktionsbedingungen. Weiter erklärt der Käufer durch die Teilnahme an einer Auktion, dass er rechtlich handlungsfähig ist und befugt ist, einen Kaufvertrag in Bezug auf das betreffende Fohlen abzuschließen. Stoeterij Zangersheide NV behält sich das Recht vor, die Registrierung und Teilnahme an einer Auktion jederzeit abzulehnen oder einseitig zu beenden. Auf erstes Verlangen von Stoeterij Zangersheide NV hat der Käufer einen gültigen Ausweis vorzulegen, andernfalls darf der Käufer nicht an der Auktion teilnehmen. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle bei der Anmeldung an Stoeterij Zangersheide NV übermittelten Informationen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt sind, und der Käufer steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen ein. Sollte sich diese Information zu irgendeinem Zeitpunkt ändern, so ist der Käufer verpflichtet, Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich über diese Änderung(en) zu informieren. Der Benutzername und das Passwort, die der Käufer für eine Auktion verwendet, sind streng persönlich und dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Käufer vermutet, dass jemand anderes sein Passwort kennt, muss der Käufer Stoeterij Zangersheide NV sofort darüber informieren. Der Käufer haftet für und ist gebunden an alle Transaktionen, die bei einer Auktion stattfinden und aus der Nutzung seines/seines Passworts und / oder Benutzernamens entstehen, auch im Falle eines Missbrauchs, wenn der Käufer nachlässig mit seinem / ihrem Benutzernamen und Passwort umgegangen ist.
5. Der Käufer ist sich bewusst und stimmt ausdrücklich zu, dass die über die Website verfügbaren Dienste sich darauf beschränken, technisch die Verfolgung der Auktion über das Internet zu ermöglichen und als Bieter an der Auktion teilzunehmen. Stoeterij Zangersheide NV übernimmt keinerlei Verantwortung für die Organisation und den Verlauf der Auktion über ihre Website (beispielsweise, ohne abschließend sein zu wollen: Ausfall der Website während der Auktion oder Verzögerungen im Betrieb der Website während der Auktion). Stoeterij Zangersheide NV setzt alles daran, ihre Systeme gegen Datenverlust und/oder jede Form unrechtmäßiger Nutzung zu sichern und trifft hierzu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Im Umgang mit Stoeterij Zangersheide NV ist der Käufer verpflichtet, den Computer und/oder jedes andere Gerät, das er zur Nutzung der Auktionswebsite verwendet, angemessen zu sichern und wie üblich vor Viren oder anderen illegalen Programmen oder Dateien, die über das Internet verbreitet werden können, zu schützen.
6. Die Pferde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden.
7. Der Verkauf kommt nach belgischem Recht durch Versteigerung und Zuschlag an den Höchstbietenden zustande, nach Zahlung des Abrechnungspreises, gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer. Leistet der Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Aufforderung durch die Auktionsorganisation die Gesamtzahlung nicht, hat der Verkäufer die Möglichkeit, ohne vorherige Mahnung den Kaufvertrag von Rechts wegen gegenüber dem Käufer als aufgehoben zu betrachten, mit der Möglichkeit für die Auktionsorganisation, eine pauschale Schadensersatzforderung von 20 % des Abrechnungspreises dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Die Gebote und Zahlungen erfolgen in EURO. Die Auktion verläuft nach folgenden Bietstufen:
- Von 500 € bis 20.000 € in Schritten zu 500 €
- Von 20.000 € bis 50.000 € in Schritten zu 1.000 €
- Von 50.000 € bis 100.000 € in Schritten zu 2.000 €
- Ab 100.000 € in Schritten zu 5.000 €
9. Auf der Website wird eine indikative Schließungszeit pro Los angegeben. Wird jedoch in den letzten 5 Minuten vor Schließung auf ein Los ein Gebot abgegeben, wird die Auktion bezüglich dieses Loses automatisch um 5 Minuten verlängert. Die verlängerte Zeit wird zur neuen indikativ Schließungszeit.
10. Zusätzlich zum Zuschlagspreis zahlt der Käufer an Stoeterij Zangersheide NV eine Provision von 10 % (zzgl. MwSt.) auf den Zuschlagspreis sowie für die Intervention in die Auktionskosten. Stoeterij Zangersheide NV stellt dem Käufer eine Rechnung für diese Dienstleistungen aus, die unmittelbar zahlbar ist und vor der Lieferung des Pferdes an den Käufer auf das Konto von Stoeterij Zangersheide NV beglichen werden muss.
11. Die Pferde werden am Ende der Auktion dem Höchstbietenden zugesprochen. Die Abrechnung gegenüber dem Käufer wird wie folgt berechnet: Zuschlagspreis + 10 % Käuferprovision auf diesen Zuschlagspreis = Nettopreis, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer, ergibt den Abrechnungspreis. Durch Abgabe eines Gebots verpflichtet sich der Bieter zur Zahlung des Abrechnungspreises, sofern nicht später ein höheres Gebot abgegeben wird. Dem privaten Käufer/Verbraucher steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der ursprüngliche Käufer ist verpflichtet, Stoeterij Zangersheide NV die Kosten, die mit einem etwaigen Wiederverkauf verbunden sind, zu bezahlen, mindestens die Differenz im Kaufpreis, die beim Wiederverkauf nicht erzielt wurde.
12. Der Abrechnungspreis ist bei Zuschlag sofort fällig.
13. Jede Haftung hinsichtlich der versteigerten Pferde geht sofort mit Zuschlag auf den Käufer über. Nach der Auktion und Bezahlung treffen Käufer und Verkäufer in gegenseitigem Einvernehmen die Vorkehrungen für die Lieferung. Das Rechtsverhältnis besteht direkt zwischen Käufer und Verkäufer, wobei die Haftung für etwaige Mängel, die die Pferde nach der Auktion aufweisen könnten, ausschließlich beim Verkäufer und nicht bei der Auktionsorganisation liegt.
14. Weder der Verkäufer noch der Käufer können Ansprüche daraus ableiten, dass die Auktionsorganisation die Pferde ausgewählt und gegebenenfalls auf ihr Verlangen einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen hat.
15. Die Angaben zu den Pferden dienen lediglich dazu, einen Eindruck ihrer Qualitäten zu vermitteln, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Garantien zu geben. Bei der Beschreibung eines Loses in ihrem Katalog ist Stoeterij Zangersheide NV auf die vom Verkäufer oder Dritten bereitgestellten Informationen über das Los angewiesen. Stoeterij Zangersheide NV haftet nicht für Druckfehler und/oder materielle Irrtümer im Auktionskatalog oder auf ihrer Website und im Online-Katalog.
16. Sofern nach der Auktion nicht anders zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart und Zangersheide mitgeteilt, wird das Pferd auf Kosten des Käufers beim Verkäufer abgeholt. Die Lieferung erfolgt erst, nachdem Zangersheide den Verkäufer informiert hat, dass der in Artikel 11 definierte Abrechnungspreis auf das Konto von Zangersheide gutgeschrieben wurde. Dem Verkäufer ist es gestattet, ab 30 Tagen nach Auktionsende Stallgebühren zu berechnen.
17. Im Falle eine Empfängerstute muss die Stute auf Kosten des Käufers nach dem Absetzen an Stoeterij Zangersheide zurückgeliefert werden. Der Transport der Zuchtstute von Stoeterij Zangersheide zurück zu ihrem Eigentümer geht zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer darf vom Käufer eine Kaution von maximal 3.000 € für seine (gemietete) Zuchtstute verlangen. Dieser Betrag wird vom Käufer an Stoeterij Zangersheide gezahlt. Wenn die Zuchtstute in einwandfreiem Zustand an Stoeterij Zangersheide geliefert wird, wird dieser Betrag an den Käufer zurückerstattet.
18. Im Falle eines Exports hat der Käufer innerhalb von 3 Monaten ein gültiges Exportdokument vorzulegen, unter Androhung der nachträglichen Berechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer.
19. Im Streitfall gilt ausschließlich der niederländische Text. Die Übersetzung dieser Auktionsbedingungen in eine andere Sprache als Niederländisch dient lediglich der Information.
20. Das Auktionskomitee wird sich – falls ein Streit zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit der Auktion entsteht – bemühen, diesen Streit zwischen ihnen mittels Mediation zu lösen. Sollte eine der Parteien der Ansicht sein, dass keine Lösung erreicht wurde, so ist ausschließlich das Gericht in Tongeren zuständig. Belgisches Recht ist auf das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer anwendbar.
21. Jede aus dieser Auktion und ihren Folgen entstehende Streitigkeit unterliegt ausschließlich belgischem Recht und schließt die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts über den internationalen Warenkauf aus. Das Unternehmensgericht Antwerpen, Abteilung Tongeren, und das Gericht erster Instanz Limburg, Abteilung Tongeren, sind ausschließlich zuständig, über etwaige Streitigkeiten zu entscheiden.